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Richtertätigkeit Schönheitsrichter |
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Richtertätigkeit: Jeder gute Züchter ist bestrebt, mit seiner Zucht dem Rassestandard, der bei der FCI hinterlegt ist, so nahe wie möglich zu kommen. Um den Gedankenaustausch mit andern Züchtern und Rassespezialisten zu pflegen, wurden vor fast 150 Jahren, zuerst in England, später auch auf unserem Kontinent und in Amerika Hundeausstellungen ins Leben gerufen. Auch heute braucht der Züchter das Urteil des Experten. Ausstellen, und wie man seinen Hund vorführt, muss gelernt sein. Der Schönheitsrichter will einen sauberen, gepflegten, gut bemuskelten und nicht fetten Labrador in der sog. Ausstellungspose sehen. Er wird den frei stehenden Hund begutachten und wird ihn am ganzen Körper abtasten, sein Gebiss kontrollieren und seinen Bewegungsablauf bewerten. Das »Schönstehen« und das »Zähnezeigen« müssen ein Hund und sein Besitzer zuerst lernen. Man beginnt damit wenn möglich in frühester Jugend. (>> Ringtraining) Dem Schönheitsrichter fällt eine wichtige, oft Zucht entscheidende Verantwortung zu. U. a. ist er es, der massgebend bestimmt, wohin die Zucht führen soll. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen Schönheitsrichter viel Erfahrung als Aussteller wie auch als Züchter vorzügliche Rasse- und Reglementkenntnisse, viel Gefühl und Gespür für Mensch und Tier, sowie ein gutes Auge mitbringen. Die Ausbildung zum Schönheitsrichter ist fundiert und die Prüfung sehr anspruchsvoll. Bevor ich meine Ausbildung als Schönheitsrichter begann, habe ich mich intensiv Verhaltensfragen zugewandt und wurde 1981 Wesensrichter für Retriever und Engl. Springer Spaniels. Seit 2008 bin ich auch Wesensrichter Instruktor der SKG für alle Rassen. 1988 Spezialrichter für alle Retriever 1993 Spezialrichter für alle Spanielrassen 1994 Spezialrichter für Scottish Terrier 1996 FCI Gruppe 8 – Gruppenrichter 2002 Spezialrichter für Bullmastiff 2003 Spezialrichter für Barsoi 2004 Spezialrichter für Sloughi und Afghanen 2008 FCI Gruppe 10 – Gruppenrichter
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